KOSTEN

KOSTEN

NOTARKOSTEN

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt, was bedeutet, dass die Gebühren bei allen Notaren gleich sind. Notare dürfen weder höhere noch niedrigere Gebühren als die gesetzlich festgelegten verlangen.

Die Kosten für notarielle Leistungen richten sich nach dem Wert des Geschäfts und nicht nach dem Aufwand der notariellen Tätigkeit. Dies stellt sicher, dass notarielle Dienstleistungen unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen in Anspruch genommen werden können. Das notarielle Kostenrecht ist somit transparent und sozialverträglich. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die rechtliche Beratung und die Erstellung von Entwürfen in der Beurkundungsgebühr enthalten sind, unabhängig von der Komplexität des Falls oder dem zeitlichen Aufwand. Gebühren für Beratung oder Entwurfserstellung fallen nur an, wenn keine anschließende Beurkundung erfolgt.

Gerne informieren wir Sie im Vorfeld über die anfallenden Kosten.
Einen Notarkostenrechner mit weiteren Informationen zu notariellen Gebühren finden Sie hier: